Externenprüfung

Mit einer Externenprüfung kannst du einen Schulabschluss ganz alleine nachholen - also ohne Unterstützung durch eine Schule.

Allerdings geht das nur, wenn du

  • gerade nicht an einer Schule angemeldet bist, an der man diesen Abschluss auch machen kann,
  • die Regelschulzeit für diesen Abschluss schon erfüllt hast,
  • alt genug bist und
  • dich alleine auf die Prüfung vorbereitest.

Mit der Externenprüfung können folgende Schulabschlüsse nachgeholt werden:

  • Erster Schulabschluss (früher HSA 9)
  • Erweiterter Erster Schulabschluss(früher HSA 10)
  • Mittlerer Schulabschluss (MschA)
  • Fachabitur (FHR)
  • Abitur (AHR)

Prüfung und Anmeldefristen

Für den Ersten Schulabschluss, Erweiterten Ersten Schulabschluss, MSchA, FHR finden die Prüfung im Mai/Juni eines jeden Jahres statt. Du musst dich bis zum 1. Februar desselben Jahres angemeldet haben.
Die externen Prüfungen für das Abitur finden immer im April/Mai statt, du musst dich bis zum 1. September des Vorjahres angemeldet haben.
Den Antrag auf Teilnahme an einer Prüfung muss du bei der Bezirksregierung Arnsberg stellen. Da gibt es auch noch mehr Infos zur Prüfung.