Häufige Fragen – FAQ


Was sind notwendige Englischkenntnisse

Die notwendigen Englischkenntnisse sind nachgewiesen,

  • wenn mindestens die Note 4,0 im Fach Englisch auf dem Jahreszeugnis der Sek I (HS, RS, Gym, GeS) steht oder
  • durch die erfolgreiche Teilnahme am Englischunterricht der Berufsschule auf der Stufe B1, der mindestens 80 Stunden umfasst oder
  • durch das KMK (Kultusministerkonferenz)-Zertifikat Fremdsprachen in der beruflichen Bildung auf der Stufe B1 (das Zertifikat kann man an einigen Berufskollegs erwerben. Es ist eine Sprachprüfung, bei der man das o.g. Zertifikat erlangen kann. Auf die Prüfung kann man sich selbst vorbereiten. Manchmal werden Vorkurse angeboten) oder
  • durch ein von einem anerkannten Bildungsträger abgenommenes Fremdsprachenzertifikat B1 oder
  • durch Bescheinigung gemäß der Richtlinien für die Sprachprüfung (Schüler*innen ausländischer Herkunft können u.U. ihre Herkunftssprache zertifizieren lassen).

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann auch nachträglich zuerkannt werden. Über den Antrag entscheidet das Berufskolleg, welches das Berufsschulabschlusszeugnis ausgestellt hat.

Aus: BASS 13-33 Nr. 1.1/Nr. 1.2 Anlage A, §9.4.1